Neue Regeln — Schluss mit gekaufter Politik!

Die letzten Monate haben deutlich gemacht, wie wichtig strengere Regeln zur Parteienfinanzierung sind. Wir als SPÖ haben uns daher für mehr Sauberkeit und Fairness stark gemacht. Mit Erfolg: Wir haben uns mit anderen Parteien auf neue Regelungen zur Parteienfinanzierung geeinigt und dabei unsere Forderungen nach Obergrenzen und strengeren Strafen durchgesetzt. Denn wir wollen einen fairen und gesetzeskonformen Wahlkampf mit gleichen Bedingungen für alle. Gültig ab 9. Juli!

Die neuen Regeln werden bereits im Juli in Kraft treten und damit für den Nationalratswahlkampf gelten. Die Parteispenden in Millionenhöhe für die ÖVP durch diverse Großunternehmen haben den Anschein erweckt, „dass Regierungspolitik käuflich ist und die Spendengeber mächtiger sind als das Wahlrecht. Diesen Anschein von Bestechlichkeit haben wir beseitigt“, sagt SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried. „Millionen-Spenden von Unternehmern, wie es sie von den Industriellen Pierer und Ortner an ÖVP-Kurz gegeben hat, sind damit künftig illegal“, sdtellt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda klar.

Die neuen Regeln für saubere Pateifinanzierung:

  • Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Jahr und Spender (= Stückelungsverbot)
  • Spenden über 2.500 Euro müssen sofort dem Rechnungshof gemeldet werden, der die Spendenhöhe und den Spender ebenso unverzüglich veröffentlichen muss.
  • Einführung einer Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 Euro pro Jahr (Ausnahmen bei Parteineugründungen)
  • Bei Überschreitung der für Spenden vorgesehenen Betragsgrenzen verfällt die den erlaubten Betrag übersteigende Summe der Spende und es droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Euro.
  • Verbot von Spenden aus dem Ausland
  • Barspenden und anonyme Spenden sind nur mehr in der Höhe von 500 Euro erlaubt.
  • Um eine Umgehung durch „außerordentliche Mitgliedsbeiträge“ auszuschließen, müssen Mitgliedsbeiträge über 7.500 Euro an eine Partei im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden.
  • Jede politische Partei muss bereits ab 2.500 Euro Gesamtjahresspende diese Spender im Rechenschaftsbericht namentlich nennen.
  • Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen massive Strafen. Ab 50 Prozent Überschreitung etwa eine Geldstrafe von bis zu 150 Prozent dieser Überschreitung.
  • Wenn Parteien einen Rechenschaftsbericht oder einen Wahlwerbung-Ausgabenbericht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht übermitteln, wird die Parteiförderung bis zur Übermittlung einbehalten.
  • Einführung eines Wahlkampfmonitorings: Sachverständige beurteilen die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien und in jeweils einem gesonderten Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben.
  • Klarstellungen beim Begriff der politischen Partei durch Einbeziehungen aller Gliederungen
  • Keine Umgehungshandlungen durch Personenkomitees; durch Einführung des Begriffes Personenkomitee, sowie dadurch, dass die Einzelspendengrenze auch für Personenkomitees gilt. Bei Unterlassung der Registrierung ist eine Geldstrafe in fünffacher Höhe der Unterstützungsleistung vorgesehen.

SPÖ ist transparent

Die SPÖ ist beim Thema Parteispenden zu 100 Prozent transparent. Wir haben im Jahr 2017 560.000 Euro an Spenden bekommen und dies auch dem Rechnungshof gemeldet. Die ÖVP dagegen hat zunächst von 2 Millionen Euro Spenden gesprochen und erst nach Bekanntwerden weiterer Großspenden – u.a. eine Million Euro von Porr-Hauptaktionär Ortner – zugegeben, über 4 Mio. Euro bekommen zu haben.