SPÖ-Aktionsplan für die Justiz

Das österreichische Justizsystem steht wegen jahrelangen Sparkursen und massiver Personalnot auf allen Ebenen kurz vor dem Kollaps. Mit unserem SPÖ-Aktionsplan Justiz wollen wir die Mängel beheben.

Das Justizwesen als zentrale Säule unserer Demokratie darf nicht kaputt gespart werden. Die Einsparungen der letzten Jahre führten zu Personalengpässen auf allen Ebenen. Eine abnehmende Zahl von RichterInnen und StaatsanwältInnen wird mit immer mehr Rechtsfällen konfrontiert. Durch Einsparungen beim Verwaltungspersonal und der Justizwache entstehen Mehrfachbelastungen und untragbare Arbeitsbedingungen. Das Ergebnis sind verzögerte Gerichtsverfahren, ein massiver Aktenrückstau und schwerwiegende Sicherheitsprobleme in den Justizanstalten. Dort kam es allein 2018 zu 180 Fluchtversuchen – 47 davon erfolgreich.

SPÖ-Parteivorsitzende und Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner hat deswegen den SPÖ-Aktionsplan für die Justiz präsentiert, inklusive eines großen Personalpakets. „Es braucht 100 zusätzliche RichterInnen, 100 neue StaatsanwältInnen und 400 neue MitarbeiterInnen im Verwaltungsbereich“, betonte Rendi-Wagner.

Zur nachhaltigen Verbesserung in der Justiz schlagen wir in unserem Aktionsplan folgendes vor:

1. Genügend Personal für gut funktionierende Justiz

  • Sofortmaßnahme: sofortige Besetzung der 200 offenen Stellen im Justizwachebereich
  • Aufstockung des Justizpersonals: 100 zusätzliche RichterInnen, 100 neue StaatsanwältInnen, 400 neue MitarbeiterInnen im nicht-richterlichen Bereich (Rechtspfleger, Verwaltungsbediensteten an allen Gerichten, insbesondere auch am Bundesverwaltungsgericht), mehr Personal auch für Servicestellen, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit
  • Errichtung von Jugendgerichtszentren in den Landeshauptstädten, in denen richterliche und sozialpädagogische Kompetenz gebündelt werden
  • Schaffung einer Justizakademie zur Richterfortbildung, Absolvierung von Spezialausbildungen (z.B. Jugendstrafrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht) als Ernennungsvoraussetzung
  • Fachholschulausbildung für RechtspflegerInnen
  • Reform des Sachverständigen- und Dolmetscherwesens
  • Aufnahmetestung neu evaluieren – mehr Berufsanfänger

2. In den Justizanstalten für Sicherheit und Ordnung sorgen:

  • Arbeitsbedingungen der Justizwache verbessern und strukturelle Schritte gegen Gewalt
  • Häftlingszahlen senken: Fußfesseleinsatz erhöhen, vermehrte Strafverbüßungen im Heimatland
  • Vermehrte Ausbildung (z.B.: Lehrabschluss in Justizanstalten)
  • Errichtung eines Jugendkompetenzzentrums
  • Vollbeschäftigung für Strafgefangene

3. Reform des Maßnahmenvollzugs:

  • Strafrechtliche Unterbringung in forensisch-therapeutische Zentren
  • Maßnahmen gegenüber psychisch Kranken nicht mehr in Vollzugsanstalten
  • Ambulanter Vollzug bei gelinderen Fällen möglich (z.B. betreute Wohneinrichtung, Bewährungshilfe stärken)
  • Elektronische Fußfessel beim ambulanten Vollzug und auch nach einer bedingten Entlassung

4. Auf Prävention und Gewaltschutz setzen

  • Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes, Wiedereinführung der Fallkonferenzen, Erweiterung der Wegweisemöglichkeiten, Annäherungsverbote, mehr Förderungen für Gewaltschutzzentren und für die Täterarbeit
  • Mehr Geld für Opferschutzorganisationen
  • Schaffung von Justizkompetenzzentren zur Bekämpfung von Hass im Netz und Gewalt in der Familie, inklusive leicht zugänglicher Meldestellen mit interdisziplinären Teams aus PolizeibeamtInnen, StaatsanwältInnen und PsychologInnen

5. Schaffung eines weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes,

  • Verlagerung der Weisungsspitze vom Bundesminister an diesen Bundesstaatsanwalt (Nationalrat wählt den Bundesstaatsanwalt mit 2/3-Mehrheit, Amtszeit 12 Jahre)

6. Digitalisierungsprozess mit genügend Mittel ausstatten, um Justizsystem auf den Stand des 21. Jahrhunderts zu bringen