ÖVP-Willkür bei Personal
Seit 1978 gibt es eine Sonderzulage für langjährige Mitarbeiter der Gemeinde. (Alter von 55 Jahren und Dienstzeit von 10 Jahren) welche eines eigenen Gemeinderatsbeschlusses pro Bediensteten bedarf. In der Februar-Sitzung des Gemeinderates wurde ein Antrag für einen Bediensteten durch die SPÖ eingebracht, welcher die Vorgaben seit Dezember 2019 erfüllt. Seitens der ÖVP wurde diesem die Dringlichkeit aberkannt und kam daher nicht auf die Tagesordnung. Bgm. Lobner zitierte im Vorfeld den Text des damals beschlossenen Antrages, wonach „diese Zulage nur für zufriedenstellende Bedienstete“ gelte und begründete damit die Ablehnung seitens seiner Fraktion.
Auch wenn sich der Bürgermeister auf den gültigen Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.1978 und die damals verfasste Formulierung stützt, sei gesagt, dass in den Jahren seit seinem Amtsantritt noch kein einziger anderer Antrag auf diese Zulage im Gemeinderat abgelehnt wurde.