Ein Grundverkauf unter ÖVP–Bürgermeister!
Ist bei diesem „Deal“ ein finanzieller Schaden für die Stadtgemeinde Gänserndorf entstanden?
Im Herbst 2024 ist öffentlich geworden, dass im Jahr 2019 die Stadtgemeinde Gänserndorf (ÖVP Bürgermeister Lobner) ein Grundstück in Klosterneuburg an den damaligen ÖVP Bürgermeister von Klosterneuburg verkauft hat.
Eiligst wurde vom Gänserndorfer ÖVP Bürgermeister Lobner eine Informationssitzung für den Gemeinderat einberufen und einige Punkte für eine „korrekte“ Vorgehensweise wurden genannt. Nun wurde bekannt, dass ein Teilverkauf von diesem Grundstück durchgeführt wurde, und wir fragen uns, hat die Stadtgemeinde Gänserndorf durch diesen „Deal“ einen finanziellen Schaden erlitten?
Zu dem vorliegenden Grundstück wird mitgeteilt, dass die Stadtgemeinde Gänserndorf von einer ehemaligen Mitbürgerin der Gemeinde in ihrem Testament als Eigentümer (1/3 des Grundstückes in Klosterneuburg) aufgenommen wurde. Bereits wenigen Monaten nach der Angelobung von ÖVP Bürgermeister Lobner wollte dieser das Grundstück (1/3) in Klosterneuburg verkaufen und ein einstimmiger Grundsatzbeschluss für den Verkauf wurde im Gänserndorfer Gemeinderat beschlossen. Es erfolgten mehrere Gespräche über verschiedene Lösungsvarianten und in einem neuerlichen Beschluss des Gemeinderates wurde festgehalten, dass ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigten einzuholen ist. In diesem Gutachten aus dem Jahr 2016 wurde für das gesamte Grundstück ein Preis von rund Euro 310.000,- festgehalten.
Nach einigen Jahren des Stillstandes wurde im Jahre 2019 (ca. drei Jahre später) ein Anbot für den Verkauf des Grundstückes von einem „Immobilienmakler“ vorgelegen und im Anschluss wurde das Grundstück für rund € 230.000,- (gesamter Preis des Grundstückes) veräußert.
Das der damalige Käufer des Grundstückes der ÖVP Bürgermeister von Klosterneuburg gewesen ist, dürfte offensichtlich nur ÖVP Bgm. Lobner und einer geringen Anzahl der damaligen ÖVP-Gemeinderäte bewusst gewesen sein. Den anderen Gemeinderäten wurde diese Information vorenthalten. Eine Mitteilung vom Gänserndorfer Bürgermeister an den Gemeinderat in der Beschlusssitzung unterblieb und ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss (ÖVP Bgm. Lobner hat gleichfalls mitgestimmt) über den Verkauf wurde getroffen.
Auf Grund der Besprechung mit Bgm. Lobner und dem vor wenigen Wochen durchgeführten Teilverkauf des Grundstückes stellen sich noch immer mehrere Fragen:
- Warum wurde das Grundstück im Jahr 2019 um einen Kaufpreis von Euro 230.000,- veräußert, obwohl im Jahr 2016 bereits ein Gutachten über rund Euro 310.000,- vorhanden gewesen ist?
- Warum wurde das Gutachten, welches vom Gänserndorfer Gemeinderat im Jahr 2016 in Auftrag gegeben wurde, nicht auf den tatsächlichen Wert im Jahr 2019 vor der Beschlussfassung des Gemeinderates adaptiert?
- Warum hat sich der ÖVP Bgm. Lobner nicht seiner Stimme enthalten? (Befangenheit aus sonstigen wichtigen Gründen gem. NÖ Gemeindeordnung, wobei mehrere Gründe vorliegen: gemeinsame ÖVP-Jugendzeit, gleichzeitig ÖVP Bürgermeister, Bgm. Lobner ist Abgeordneter zum NÖ Landtag und der damalige Vizebürgermeister (nun Bürgermeister) von Klosterneuburg war beim Verkauf gleichzeitig Abgeordneter zum NÖ Landtag…).
- Welcher finanzielle Schaden ist für die Stadtgemeinde Gänserndorf mit ihren Bürgern entstanden?
Diese Fragen haben wir gestellt und bis jetzt noch immer keine Antwort erhalten!
Anmerken möchten wir, dass diese Vorgehensweise des ÖVP Bgm. Lobner (dem Gemeinderat vor Beschlussfassung nur geringe oder unvollständige Information vorzulegen) nicht nur bei diesem Tagesordnungspunkt durchgeführt wurde, sondern der ÖVP-Bürgermeister hat dem Gemeinderat bei mehreren Punkten auf der Tagesordnung nur geringe, bzw. zu späte Unterlagen vorgelegt.
Sorry Herr Bürgermeister, eine ordentliche Informationsmitteilung an ALLE im Gemeinderat vertretene Parteien sieht anders aus!
Wir halten fest, dass bei dem derzeitigen Informationsstand zum Thema „Grundverkauf Klosterneuburg“ es mit Sicherheit nicht zu einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gekommen wäre und zumindest der Bürgermeister hätte sich seine Stimme enthalten müssen, teilt GR Rudolf PLESSL abschließend mit.