Infos für Veranstaltungen

Ausschank von Speisen, Getränken etc.

Sobald Speisen, Getränke, etc. entgeltlich angeboten werden ist eine Konzession erforderlich. Es gibt hier spezielle Ausnahmen für Vereine. ABER: Die SPÖ Ortsoganisation ist kein Verein! Es müsste im Falle einer SPÖ Veranstaltung ein Gastronom eine temporäre Konzession zur Verfügung stellen. Daher sollte hier immer einer unserer Vereine der Veranstalter sein.

Anmeldung bei der Stadtgemeinde

Veranstaltungen müssen in Gänserndorf mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Stadtgemeinde angemeldet werden. Das passende Formular findest Du in der MEMBERAREA. Das ausgefülle Formular am besten persönlich vorbeibringen.

Bewerbung in Gemeinde-Klapprahmen und Schaukästen

Es müssen grundsätzlich die Klapprahmen der Stadtgemeinde verwendet werden. Anfragen über Verfügbarkeit und aktuelle Kosten sind bei der Stadtgemeinde zu erfragen.

NÖ Veranstaltungsgesetz

Zur Anwendung kommt das NÖ Veranstaltungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung (siehe MEMBERAREA).

Haftpflichtversicherung

Es sollte immer auch eine passende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einige Veranstaltungen haben wir derzeit versichert.

AKM Anmeldung

Bei Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen Darbietungen verbunden sind (zum Beispiel: Konzerte aller Art, Chorvorträge, Bälle, Frühschoppen, Matineen, Zeltfeste, Kränzchen, Tanzunterhaltungen, Bunte Abende, Umzüge mit Musik, Lesungen) muss mindestens drei Tage vorher eine Anmeldung bei AKM erfolgen.

Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch ausübende Künstler handelt oder um „mechanische“ Darbietungen (z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs).