GR-Sitzung vom 24.02.2020
Dringlichkeitsantrag „Sonderzulage für einen Gemeindebediensteten“
Der Gemeinderat wolle beschließen, dass für den Bediensteten mit der Personalnummer 4016 gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 11. Dezember 1978 (Pkt. 39g) sowie des Beschlusses des Gemeinderates vom 19. August 1997 (Eintrittsdatum des Bediensteten vor dem 1. Juli 1997) und unter Zugrundelegung einer Dienstzeit von 10 Jahren und eines Alters von 55 Jahren mit Wirkung vom 1. Dezember 2019 eine Sonderzulage im Ausmaß von 10 % des jeweiligen Monatsentgeltes gewährt wird.