Infos für Veranstaltungen
Ausschank von Speisen, Getränken etc.
Sobald Speisen, Getränke, etc. entgeltlich angeboten werden ist eine Konzession erforderlich. Es gibt hier spezielle Ausnahmen für Vereine. ABER: Die SPÖ Ortsoganisation ist kein Verein! Es müsste im Falle einer SPÖ Veranstaltung ein Gastronom eine temporäre Konzession zur Verfügung stellen. Daher sollte hier immer einer unserer Vereine der Veranstalter sein.
Anmeldung bei der Stadtgemeinde
Veranstaltungen müssen in Gänserndorf mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Stadtgemeinde angemeldet werden. Das passende Formular findest Du in der MEMBERAREA. Das ausgefülle Formular am besten persönlich vorbeibringen.
Bewerbung in Gemeinde-Klapprahmen und Schaukästen
Es müssen grundsätzlich die Klapprahmen der Stadtgemeinde verwendet werden. Anfragen über Verfügbarkeit und aktuelle Kosten sind bei der Stadtgemeinde zu erfragen.
NÖ Veranstaltungsgesetz
Zur Anwendung kommt das NÖ Veranstaltungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung (siehe MEMBERAREA).
Haftpflichtversicherung
Es sollte immer auch eine passende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einige Veranstaltungen haben wir derzeit versichert.
AKM Anmeldung
Bei Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen Darbietungen verbunden sind (zum Beispiel: Konzerte aller Art, Chorvorträge, Bälle, Frühschoppen, Matineen, Zeltfeste, Kränzchen, Tanzunterhaltungen, Bunte Abende, Umzüge mit Musik, Lesungen) muss mindestens drei Tage vorher eine Anmeldung bei AKM erfolgen.
Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch ausübende Künstler handelt oder um „mechanische“ Darbietungen (z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs).